Aktuelles

Erhöhung des Pflegegeldes ab Jänner 2024

Ein weiteres Jahr ist vergangen! Daher wird ab Jänner 2024 das Pflegegeld in allen Stufen um den Pensionsanpassungsfaktor von 9,7% erhöht!

In der folgenden Tabelle können Sie die aktuellen Beträge ohne Gewähr entnehmen:

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Neue Pflegehilfsmittel-Seite

Endlich ist es geschafft und es gibt eine Erweiterung der Homepage mit dem Menüpunkt Hilfsmittel!

 

Hier werden unterstützende Hilfsmittel gezeigt, die für den ein oder anderen sehr Hilfreich sind!

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WÖRGLER Seniorentag im City Center Wörgl

am 21. April 2023 findet erstmalig der WÖRGLER Seniorentag im CityCenter, Bahnhofstraße 42, 6300 Wörgl statt, zu welchem Sie recht herzlich eingeladen sind.
Der WÖRGLER Seniorentag bietet Ihnen...

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Pflegegelderhöhung 2023

Und schon wieder ist ein Jahr vergangen! Daher wird ab Jänner 2023 das Pflegegeld in allen Stufen um den Pensionsanpassungsfaktor von 5,8% erhöht!

In der folgenden Tabelle können Sie die aktuellen Beträge ohne Gewähr entnehmen:

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Weiteres zum Bundespflegegeldgesetz ab 2023

Die Erschwerniszulage wird ab Januar 2023 bei schwer geistig/psychisch erkranken Pflegebedürftigen von 25 Stunden pro Monat auf 45 Stunden pro Monat angehoben!
Auf Grund dieser Erhöhung kann es sein, dass bereits Pflegegeldbezieher in eine höhere Pflegegeldstufe kommen. Daher wird von Amtswegen ohne Antragsstellung durch einen neuen Bescheid die geänderte Pflegegeldstufe zuerkannt!
Sind sie der Meinung Ihnen Steht eine andere Pflegegeldstufe zu, so unterstütze ich Sie gern dabei! Bitte kontaktieren Sie mich über die Homepage www.homecaremanager.at!

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Neues zum Bundespflegegeldgesetz ab 2023

Ab Januar 2023 wird die erhöhte Familienbeihilfe nicht mehr vom Pflegegeld abgezogen! Das heißt, bei allen die bisher die 60,-€ erhöhte Familienbeihilfe vom Pflegegeld abgezogen bekommen haben, erhalten ab Jänner 2023 nun die tatsächliche Höhe des Pflegegeldes ohne Abzüge!
Somit erhält dieser bestimmte Personenkreis zukünftig 720,-€ im Jahr mehr!

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Erhöhung des Pflegegeldes ab Jänner 2021

Auch im Jahr 2021 wird das Pflegegeld in allen Stufen um den Pensionsanpassungsfaktor von 1,5% erhöht!

In der folgenden Tabelle können Sie die aktuellen Beträge ohne Gewähr entnehmen.

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Neue Regelung bei der Pflegegeldeinstufung

Neue Regelung seit 01.07.2020 bei der Pflegegeldeinstufung bezüglich sonstiger Körperpflege:
Kann eine pflegebedürftige Person die tägliche Körperpflege selbstständig durchführen, bedarf jedoch der Hilfe beim Wannen- oder Duschbad, so ist ein Pflegebedarf von 10 Stunden pro Monat (20 Minuten pro Tag) unter dem Begriff „sonstige Körperpflege“ anzunehmen.

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