Aktuelles

Pflegegelderhöhung 2022
Und schon wieder ist ein Jahr vergangen! Daher wird ab Jänner 2022 das Pflegegeld in allen Stufen um den Pensionsanpassungsfaktor von 1,8% erhöht!
In der folgenden Tabelle können Sie die aktuellen Beträge ohne Gewähr entnehmen:
Pflegegeld-stufe |
Pflegebedarf in Stunden / Monat |
Betrag 2021 pro Monat |
Betrag 2022 pro Monat |
1 |
mehr als 65 Stunden |
162,50 € |
165,40 € |
2 |
mehr als 95 Stunden |
299,60 € |
305,00 € |
3 |
mehr als 120 Stunden |
466,80 € |
475,20 € |
4 |
mehr als 160 Stunden |
700,10 € |
712,70 € |
5 |
mehr als 180 Stunden und Notwendigkeit einer dauernden Bereitschaft, nicht aber Anwesenheit einer Pflegeperson oder Notwendigkeit einer regelmäßigen Nachschau in relativ kurzen jedoch planbaren Zeitabständen, davon einmal auch nachts oder Notwendigkeit von mehr als 5 Pflegeeinheiten täglich, davon auch eine nachts |
951,00 € |
968,10 € |
6 |
mehr als 180 Stunden und zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen regelmäßig bei Tag und Nacht oder Notwendigkeit einer dauernden Anwesenheit einer Pflegeperson bei Tag und Nacht wegen wahrscheinlicher Eigen- und Fremdgefährdung |
1327,90 € |
1351,80 € |
7 |
mehr als 180 Stunden und keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten (Arme und Beine) mit funktioneller Umsetzung oder pflegeerleichternde Handlungen mehr möglich oder ein gleichzuachtender Zustand besteht |
1745,10 € |
1776,50 € |

Erhöhung des Pflegegeldes ab Jänner 2021
Auch im Jahr 2021 wird das Pflegegeld in allen Stufen um den Pensionsanpassungsfaktor von 1,5% erhöht!
In der folgenden Tabelle können Sie die aktuellen Beträge ohne Gewähr entnehmen.

Neue Regelung bei der Pflegegeldeinstufung
Neue Regelung seit 01.07.2020 bei der Pflegegeldeinstufung bezüglich sonstiger Körperpflege:
Kann eine pflegebedürftige Person die tägliche Körperpflege selbstständig durchführen, bedarf jedoch der Hilfe beim Wannen- oder Duschbad, so ist ein Pflegebedarf von 10 Stunden pro Monat (20 Minuten pro Tag) unter dem Begriff „sonstige Körperpflege“ anzunehmen.
