Aktuelles

Erhöhung des Pflegegeldes ab Jänner 2021
Auch im Jahr 2021 wird das Pflegegeld in allen Stufen um den Pensionsanpassungsfaktor von 1,5% erhöht!
In der folgenden Tabelle können Sie die aktuellen Beträge ohne Gewähr entnehmen.

Neue Regelung bei der Pflegegeldeinstufung
Neue Regelung seit 01.07.2020 bei der Pflegegeldeinstufung bezüglich sonstiger Körperpflege:
Kann eine pflegebedürftige Person die tägliche Körperpflege selbstständig durchführen, bedarf jedoch der Hilfe beim Wannen- oder Duschbad, so ist ein Pflegebedarf von 10 Stunden pro Monat (20 Minuten pro Tag) unter dem Begriff „sonstige Körperpflege“ anzunehmen.
