Bewilligung Hilfsmittel
von Olaf Stephany

Wer entscheidet, welche Hilfsmittel bewilligt werden, und was kann man tun, wenn ein Antrag abgelehnt wird?
1. Wer entscheidet über die Bewilligung von Hilfsmitteln?
Die Entscheidung, ob ein Hilfsmittel bewilligt wird, liegt in Österreich bei der zuständigen Krankenkasse oder, in manchen Fällen, bei anderen Trägern wie Sozialhilfeträgern oder Landesstellen. Dabei wird geprüft, ob das beantragte Hilfsmittel medizinisch notwendig ist und ob die Kostenübernahme gerechtfertigt ist.
Prüfkriterien der Krankenkasse:
- Medizinische Notwendigkeit:
Liegt ein ärztliches Rezept oder eine Verordnung vor, die den Bedarf ausreichend begründet? - Art des Hilfsmittels:
- Gehört das Hilfsmittel zu den Leistungen der Krankenkasse?
- Handelt es sich um ein Standardmodell oder ein Spezialhilfsmittel?
- Alternative Lösungen:
Kann der Bedarf möglicherweise durch ein bereits vorhandenes oder kostengünstigeres Hilfsmittel gedeckt werden?
Bearbeitungsprozess:
- Die Krankenkasse kann zur Entscheidung medizinische Sachverständige oder externe Gutachter hinzuziehen.
- Der Antrag wird oft mit einer Vergleichbarkeit der Kosten geprüft (z. B. Standard-Hilfsmittel vs. teurere Ausführung).
2. Was tun, wenn ein Antrag abgelehnt wird?
Wenn ein Antrag auf ein Hilfsmittel abgelehnt wird, haben Betroffene verschiedene Möglichkeiten, dagegen vorzugehen:
a) Ablehnungsgrund prüfen
- Begründung der Krankenkasse:
Jede Ablehnung muss schriftlich begründet werden. Prüfen Sie, warum das Hilfsmittel nicht genehmigt wurde, z. B.: - Fehlende medizinische Notwendigkeit.
- Alternativen, die bereits zur Verfügung stehen.
- Unvollständige Unterlagen.
- Typische Gründe für Ablehnung:
- Verordnung ist nicht ausreichend detailliert (z. B. kein Hinweis auf speziellen Bedarf).
- Das gewünschte Hilfsmittel geht über den „üblichen Standard“ hinaus.
- Es handelt sich nicht um eine Leistung der Krankenkasse.
b) Widerspruch einlegen
- Wenn der Antrag abgelehnt wurde, können Sie innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel 4 Wochen) schriftlich Widerspruch einlegen.
- Widerspruch schreiben:
- Begründen Sie, warum das Hilfsmittel notwendig ist (z. B. Verschlechterung des Gesundheitszustands, fehlende Alternativen).
- Fügen Sie zusätzliche Unterlagen bei, wie ärztliche Gutachten, Stellungnahmen von Pflegeberatern oder Pflegediensten.
- Tipp:
Lassen Sie sich beim Verfassen des Widerspruchs von Beratungsstellen wie Olaf Stephany Homecaremanager – Pflege gut beraten! oder Patientenanwälten unterstützen.
c) Ärztliches Zusatzgutachten
- Fordern Sie den behandelnden Arzt auf, ein detailliertes Gutachten zu erstellen, das die Notwendigkeit des Hilfsmittels untermauert.
- Beispiel: Eine Wechseldruckmatratze wird benötigt, um Dekubitus vorzubeugen, oder ein elektrischer Rollstuhl ist erforderlich, da ein manueller nicht genutzt werden kann.
d) Externe Beratung oder rechtliche Unterstützung
- Private Pflegeberatung:
Olaf Stephany Homecaremanager - Pflege gut beraten! - Patientenanwälte:
In Österreich bieten Patientenanwälte kostenlose Unterstützung bei Streitigkeiten mit Krankenkassen an. - Selbsthilfeorganisationen:
Viele Behinderten- oder Pflegeverbände bieten Beratung und Unterstützung an. - Rechtsweg:
Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, können Sie den Bescheid gerichtlich anfechten. Dabei hilft ein Fachanwalt für Sozialrecht.
3. Tipps zur Vermeidung von Ablehnungen
- Gründliche Dokumentation:
Sorgen Sie dafür, dass der Antrag ausreichend begründet ist. Ein detailliertes Rezept oder Gutachten kann Ablehnungen vermeiden. - Vorab-Beratung:
Lassen Sie sich vor der Antragstellung von Pflegeberatern oder Sanitätshäusern beraten. Sie kennen die Anforderungen der Krankenkassen. - Alternative Finanzierung prüfen:
Falls die Krankenkasse das Hilfsmittel nicht genehmigt, können andere Stellen einspringen, z. B.: - Sozialministeriumsservice (z. B. für barrierefreies Wohnen).
- Stiftungen oder Vereine.
- Landesförderstellen
4. Fazit
Die Krankenkasse entscheidet auf Basis von Verordnungen und wirtschaftlichen Erwägungen über die Bewilligung von Hilfsmitteln. Bei Ablehnungen stehen Pflegebedürftigen jedoch rechtliche Mittel wie Widerspruch oder gerichtliche Klärung zur Verfügung. Wichtig ist, die Notwendigkeit des Hilfsmittels gut zu dokumentieren und im Zweifelsfall professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Kontaktieren Sie mich für weitere Informationen!
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Gemeinsam streben wir danach, Ihre Gesundheitsversorgung auf ein neues Niveau zu heben. Ich freue mich darauf, Sie bald unterstützen zu dürfen!
