Behindertenausweis Voraussetzungen
von Olaf Stephany

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Behindertenausweis zu erhalten?
Um in Österreich einen Behindertenausweis zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigsten Kriterien und Anforderungen sind im Folgenden zusammengefasst:
- Grad der Behinderung (GdB)
- Der Behindertenausweis wird ausgestellt, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 % vorliegt.
- Der Grad der Behinderung wird auf Basis eines medizinischen Gutachtens festgestellt, das den Umfang der Beeinträchtigungen beurteilt. Dabei wird geprüft, wie stark die Behinderung die körperliche, geistige oder psychische Leistungsfähigkeit beeinträchtigt.
- Medizinischer Nachweis
- Es müssen ärztliche Befunde und Dokumentationen vorgelegt werden, die die Behinderung nachweisen. Dazu gehören:
- Arztbriefe
- Diagnoseberichte
- Therapie- oder Rehabilitationsprotokolle
- Befunde von Spezialisten oder Spitälern
- Je umfassender und aktueller die medizinischen Unterlagen sind, desto leichter fällt die Beurteilung.
- Wohnsitz in Österreich
- Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz in Österreich haben. Dies ist erforderlich, da der Behindertenausweis nur für in Österreich lebende Personen ausgestellt wird.
- Dauerhafte oder langfristige Beeinträchtigung
- Die Behinderung muss dauerhaft oder zumindest langfristig sein. Vorübergehende Einschränkungen (z. B. durch einen Unfall, von denen eine vollständige Heilung erwartet wird) berechtigen in der Regel nicht zum Erhalt eines Behindertenausweises.
- Alter
- Es gibt keine Altersbeschränkung. Der Behindertenausweis kann sowohl für Kinder als auch für Erwachsene beantragt werden, sofern die Behinderung und der Mindest-GdB erfüllt sind.
- Spezifische Einschränkungen (bei Zusatzmerkmalen)
- Für bestimmte Zusatzvorteile, wie z. B. die Eintragung von „Begleitperson erforderlich“ oder den Anspruch auf einen Parkausweis, sind zusätzliche Kriterien zu erfüllen.
- Beispiel: „Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel“ wird nur bei erheblicher Gehbehinderung oder anderen spezifischen Einschränkungen bestätigt.
Ablauf der Prüfung
- Antragstellung: Der Antrag wird beim Sozialministeriumservice eingereicht.
- Begutachtung: Ein Arzt oder Sachverständiger prüft die eingereichten Befunde und kann bei Bedarf eine Untersuchung anfordern.
- Entscheidung: Der Grad der Behinderung wird festgelegt, und der Ausweis wird ausgestellt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Zusätzliche Hinweise
- Der Behindertenausweis wird nur auf Antrag ausgestellt.
- Die Bewertung des GdB erfolgt nach festgelegten Kriterien (Anhaltspunkte des Sozialministeriumservice).
- Der Grad der Behinderung kann bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes neu bewertet werden.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, ist der Antrag auf einen Behindertenausweis meist erfolgreich.
Es lohnt sich, nach der Ausstellung des Behindertenausweises bei lokalen Behörden, Verkehrsbetrieben und Freizeiteinrichtungen nach spezifischen Vergünstigungen zu fragen.
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