Neuer Angehörigenbonus zum Pflegegeld
80% der pflege- und betreuungsbedürftigen Personen in Österreich werden zu Hause gepflegt.
Fast eine Million Menschen sind in formeller Weise in die Pflege und Betreuung von nahestehenden Personen involviert.
Am 1. Juli 2023 werden die Neuregelungen im Bundespflegegeldgesetz (BPGG), und in Summe von € 750,- mit einer Erhöhung von € 1.500 für das Jahr 2024 in Kraft treten.
Die Geldleistungen sind nur für nahe Angehörige bestimmt, diese gibt es in zwei Varianten, je nachdem ob der/die Angehörige in der Pensionsversicherung selbst- oder weiterversichert ist oder nicht.
In beiden Fällen gebührt der betreffende Bonus nahen Angehörigen einer Person mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 4, die diese/n Pflege-/Betreuungsbedürftige/n in häuslicher Umgebung pflegen.
"Angehörigenbonus bei Selbst- und Weiterversicherung in der Pensionsversicherung" und einen sonstigen "Angehörigenbonus“
- Beide Varianten gelten nicht als Einkommen im Sinne von bundesgesetzlichen Vorschriften.
weitere Voraussetzungen für den "Angehörigenbonus":
- Die betreffende Person muss einen nahen Angehörigen lt. BPGG mindestens ein Jahr vor Inanspruchnahme selbst gepflegt haben.
- Monatliches Netto-Jahresdurchschnittseinkommen von höchstens 1.500,-€.