Medizinische Hauskrankenpflege (MHKP)
von Olaf Stephany

Was versteht man unter medizinischer Hauskrankenpflege (MHKP), und wer Anspruch darauf?
Die medizinische Hauskrankenpflege (MHKP) ist eine Form der Gesundheitsversorgung, bei der Patient:innen direkt in ihrem Zuhause medizinisch betreut werden. Sie ist eine wichtige Unterstützung für Menschen, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder Pflegebedarf nicht in der Lage sind, selbstständig ihre Gesundheitspflege durchzuführen oder regelmäßig ambulante medizinische Einrichtungen aufzusuchen.
1. Was umfasst die medizinische Hauskrankenpflege?
Die medizinische Hauskrankenpflege wird von ausgebildeten Gesundheits- und Krankenpflegekräften (DGKP) erbracht. Sie beinhaltet:
a) Medizinische Leistungen
- Verabreichung von Medikamenten (z. B. Tabletten, Injektionen, Infusionen).
- Versorgung von Wunden (z. B. Verbandswechsel, Dekubitusbehandlung).
- Blutzuckermessungen und Insulinverabreichung.
- Katheterpflege oder Stomapflege.
- Überwachung des Gesundheitszustands (z. B. Vitalzeichenkontrolle: Blutdruck, Puls, Temperatur).
- Hilfe bei ärztlich angeordneten Therapien (z. B. Atemtherapie, Physiotherapieanleitung).
b) Unterstützung bei Heilungsprozessen
- Anleitung und Schulung der Patient:innen und Angehörigen im Umgang mit Erkrankungen und medizinischen Geräten.
- Maßnahmen zur Förderung der Selbstständigkeit im Alltag.
c) Beratung und Koordination
- Beratung zu Pflegehilfsmitteln, Medikamenten oder Ernährung.
- Organisation von Folgeterminen oder Kontakt zu Ärzt:innen und anderen Fachkräften.
2. Wer hat Anspruch auf medizinische Hauskrankenpflege?
Der Anspruch auf medizinische Hauskrankenpflege richtet sich nach den individuellen gesundheitlichen und sozialen Voraussetzungen. In Österreich gelten folgende Kriterien:
a) Medizinische Notwendigkeit
- Die Pflege muss ärztlich verordnet sein.
- Vermeidung von Krankenhausaufenthalt.
- Beispiele: Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt, mit chronischen Erkrankungen, nach einer Operation oder mit schwerer Mobilitätseinschränkung.
b) Fähigkeit zur häuslichen Pflege
- Die Patient:innen müssen in einem privaten Umfeld (z. B. zuhause oder in einer betreuten Wohnform) versorgt werden können.
c) Voraussetzung für Kostenerstattung
- Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel durch die Krankenkasse, wenn die medizinische Hauskrankenpflege notwendig und wirtschaftlich ist.
d) Fehlen anderer Betreuungsmöglichkeiten
- Die medizinische Hauskrankenpflege ist oft nur dann vorgesehen, wenn eine Versorgung durch Angehörige oder ambulante Besuche nicht ausreicht.
3. Wer führt die medizinische Hauskrankenpflege durch?
- Ambulante Pflegedienste:
Mobile Pflege- und Betreuungsdienste, die von Organisationen angeboten werden. - Öffentliche Träger:
In manchen Gemeinden wird die Hauskrankenpflege direkt über öffentliche Sozial- und Gesundheitssprengel organisiert. - Selbstständige Pflegefachkräfte:
Die Pflege kann auch von freiberuflichen Pflegekräften wie Olaf Stephany Homecaremanager übernommen werden.
4. Wie wird medizinische Hauskrankenpflege beantragt?
a) Ärztliche Verordnung
- Der Hausarzt oder Facharzt stellt eine ärztliche Verordnung für medizinische Hauskrankenpflege aus.
- Diese muss angeben, welche Leistungen erforderlich sind (z. B. Wundversorgung, Medikamentengabe, etc.).
b) Genehmigung durch die Krankenkasse
- Die Verordnung wird bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht, die die Kostenübernahme prüft und bewilligt.
- Die Kosten werden in der Regel anteilig übernommen, wenn die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen ist.
c) Organisation der Pflege
- Nach der Genehmigung wird von Ihnen ein ambulanter Pflegedienst oder eine andere geeignete Pflegefachkraft, z. B. Olaf Stephany Homecaremanager mit der Durchführung der medizinischen Hauskrankenpflege beauftragt.
5. Wer trägt die Kosten?
- Krankenkassen:
Die Kosten für medizinische Hauskrankenpflege werden in der Regel von der Sozialversicherung übernommen, sofern eine ärztliche Verordnung und eine Vereinbarung mit dem Dienstleister vorliegt. - Pflegegeld:
Pflegegeld kann ergänzend genutzt werden, um zusätzliche Leistungen zu finanzieren, die nicht im Rahmen der medizinischen Pflege übernommen werden (z. B. Unterstützung im Haushalt, bzw. Selbstbehalte).
6. Vorteile der medizinischen Hauskrankenpflege
- Selbstbestimmtes Leben:
Patient:innen können in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und müssen nicht ins Krankenhaus oder Pflegeheim. - Individuelle Betreuung:
Die Pflege ist auf die Bedürfnisse des Einzelnen abgestimmt. - Entlastung der Angehörigen:
Professionelle Pflegekräfte übernehmen medizinische Aufgaben, die Angehörige allein oft nicht bewältigen können. - Vermeidung von Klinikaufenthalten:
Viele medizinische Probleme können direkt zuhause behandelt werden, was die Belastung für die Patient:innen minimiert.
7. Unterschiede zur allgemeinen Hauskrankenpflege
Die medizinische Hauskrankenpflege bezieht sich auf Tätigkeiten mit einem klaren medizinischen Fokus (wie z. B. Medikamentengabe oder Wundversorgung). Im Gegensatz dazu deckt die allgemeine Hauskrankenpflege oft pflegerische und unterstützende Tätigkeiten ab, wie:
- Hilfe bei der Körperpflege.
- Unterstützung im Haushalt (z. B. Kochen, Reinigung).
- Begleitung zu Terminen.
Beide Formen können aber miteinander kombiniert werden.
8. Fazit
Die medizinische Hauskrankenpflege ist eine wichtige Leistung, um Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen eine medizinische Betreuung in ihrem Zuhause zu ermöglichen. Mit einer ärztlichen Verordnung und der Unterstützung durch Krankenkassen und ambulante Pflegedienste ist der Zugang in Österreich gut geregelt. Sie verbessert die Lebensqualität und entlastet Angehörige deutlich.
Kontaktieren Sie mich für weitere Informationen!
Per Kontaktformular, unter Telefon 05332 / 22 8 55 oder E-Mail: info@homecaremanager.at!
Gemeinsam streben wir danach, Ihre Gesundheitsversorgung auf ein neues Niveau zu heben. Ich freue mich darauf, Sie bald unterstützen zu dürfen!
