Weiteres zum Bundespflegegeldgesetz ab 2023

Weitere Neuerung ab 01. Januar 2023 im Bundespflegegeldgesetz:

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Die Erschwerniszulage wird ab Januar 2023 bei schwer geistig/psychisch erkranken Pflegebedürftigen von 25 Stunden pro Monat auf 45 Stunden pro Monat angehoben!
Auf Grund dieser Erhöhung kann es sein, dass bereits Pflegegeldbezieher in eine höhere Pflegegeldstufe kommen. Daher wird von Amtswegen ohne Antragsstellung durch einen neuen Bescheid die geänderte Pflegegeldstufe zuerkannt!
Sind sie der Meinung Ihnen Steht eine andere Pflegegeldstufe zu, so unterstütze ich Sie gern dabei! Bitte kontaktieren Sie mich über die Homepage www.homecaremanager.at!

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